In meiner Heilpraxis habe ich mich auf folgende Schwerpunkte spezialisiert
In meiner Praxis gibt es verschiedene Abrechnungsmodalitäten, die ich auch gerne persönlich bei Ihrem Praxistermin ausführlich erörtere. Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Patienten mit privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen
Private Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungskatalogen. In welchem Umfang Ihre Krankenkasse Heilpraktikerleistungen übernimmt, sehen Sie in Ihrem persönlichen Vertrag.
Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten mit Ihnen besprochen. Sie erhalten eine Rechnung für Ihre private Versicherung/Beihilfe nach/analog GebüH Rahmen. Diese Rechnung ist dann, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse, via Überweisung, innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
Für gesetzlich Versicherte ohne Zusatzversicherung
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe Steuer mindernd geltend zu machen. Diesbezüglich berät Sie Ihr Steuerberater.
Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten mit Ihnen besprochen. Sie erhalten eine Rechnung zur Vorlage beim Finanzamt. Diese enthält keine Diagnosen und Abrechnungsziffern und kann nicht im Erstattungsverfahren bei der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe verwendet werden.
Meine Behandlungen sind so individuell, wie die Menschen, die ich behandle. Daher richten sich die Therapieoptionen auch nach der persönlichen Lebenssituation meiner Patient/Innen.